Vor jeder Erstbehandlung steht die Anmeldung.
Dies geschieht mit einem Behandlungsvertrag, den Sie in der Praxis ausfüllen können.
Bitte denken Sie an Ihre Versichertenkarte.
Wenn Sie mit einer Heilmittelverordnung zu uns kommen oder als Arzt oder Arzthelferin regelmäßig mit dem Ausfüllen beschäftigt sind, finden Sie hier eine Ausfüllhilfe.
Die Krankenkassen legen großen Wert auf das korrekte - nach den Heilmittelrichtlinien - ausgefüllte Formular 13.
Schauen Sie hier nach, wie es richtig aussehen sollte.
Wenn Sie es ausgedruckt zum Arzt mitnehmen, können Sie sich Wege und dem Arzt Mehrarbeit ersparen.
Weiterhin hier die gültigen AGB
Auch wichtig ist der Datenschutz
Sie benötigen den PDF Reader. Hier geht es zum Download:
Preisliste gültig ab 01.10.2022
Podologische Komplexbehandlung
Diabetische Fußpflege nach ärztlicher Verordnung
gültiger Satz der jeweiligen Krankenkasse
Privatversicherten Patienten wird der 1,5fach Satz der AOK in Rechnung gestellt. Zahlbar bei jeder Sitzung. Zum Abschluß erhalten Sie eine Rechnung, um die Leistung mit Ihrer Krankenkasse abzurechnen.
Podologische Behandlung 49,00 €
Probleme werden schonend versorgt und soweit es möglich ist in ihrer Ursache beseitigt.
Dazu gehört:
• Anamnese
• Nägel, kürzen, glätten, eingewachsenen Nagel versorgen
• Hornhaut abtragen
• Hühneraugen, Schwielen, Rhagaden behandeln
• Cremen, Beratung
Wir gehen grundsätzlich von bis zu 30 min. Aufwand aus.
Zuzüglich bei 18.00 €
einem erhöhten Zeitaufwand wie z.B.
• Mykosenägel abschleifen
• eingewachsene Nägel versorgen
• tiefe Rhagaden behandeln
• übermäßiger Hornhaut
• Aus verschiedenen Gründen erhöhter Zeitaufwand
Nur in Verbindung mit podologischer Behandlung. Wir gehen grundsätzlich von 15 min. zusätzlich aus.
Ausfallgebühr lt. AGB 80% 39,20 € zuzüglich 5,00 € Bearbeitungsgebühr
fällig für nicht rechtzeitig abgesagten (24 Std. zuvor) oder nicht eingehaltenen Termin.
Schuhdesinfektion 3.00 € je Paar
im Rahmen einer Fußpflege 2.00 € je Paar
vorhandenen Nagellack entfernen 10.00 €
vorhandenen Acrylaufbau entfernen je Nagel 5,00 € (50,00 € 2 Füße)
Warzenbehandlung einzeln 14.00 €
Nagelprothetik 49,00 €
Immer wieder kann es passieren, dass ein Nagel bricht oder auch verloren geht. Da kann es dann Ersatz geben.
Orthosenbehandlung nach Ausführung ab 50,00 €
Orthosen sind ein individuell angefertigter Druckschutz. Es kann zum Einsatz kommen, wenn z.B. der Ballen einen speziellen Schutz benötigt oder ein Krallenzeh aufgerichtet werden muss.
Beratung ab 49,00 €
Grundsätzlich ist keine Beratung am Telefon möglich
Druckschutz ab 6,00 €
Nach individueller Beratung kommen hier angefertigte oder vorgefertigte Teile aus Schaumstoff, Filz oder Silikon zum Einsatz.
Gern können Sie auch mit EC-Karte zahlen.
Weitere Behandlungen nach Rücksprache
Preise gültig ab dem 01.10.2023
Heilmittelverordnung
Wenn der Arzt bei einem Patienten eine neurologische Erkrankung feststellt, die Einfluss auf die Füße hat, kann er eine Heilmittelverordnung zur podologischen Behandlung verschreiben.
Dies gilt für - Diabetiker- Querschnitt- neurologischen Erkrankungen wie z. B. Rheuma, Zustand nach Unfällen oder Operationen, Parkinson und anderen Erkrankungen.Über die Notwendigkeit entscheidet der Arzt.
Hierzu gibt es ab dem 01.01.2021 ein neues Formular, das wir auch mit allen anderen Heilmittelberufen teilen.
Siehe nebenstehend. Muster für die einzelnen Bereiche können Sie hier auf Ihren Rechner laden
Wenn Sie es ausgedruckt zum Arzt mitnehmen, können Sie sich Wege und dem Arzt Mehrarbeit ersparen.
Wenn Sie so ein Formular bekommen, sollten Sie sich so schnell wie möglich mit dem Podologen in Verbindung setzen und einen Termin vereinbaren, da die Verordnung nach spätestens 28 Tagen begonnen sein muss.
Die Verordnung ist nicht quartalsgebunden.
Wer die Verordnung erhält, ist verpflichtet, einen Teil als "Verordnungsgebühr" selber zu übernehmen.
Hier der entsprechende Text aus dem Sozialgesetzbuch:
Gesetz zu
Zuzahlungen zu Heilmitteln
gültig ab 1.1.2004
SGB V § 32
Heilmittel
Abs. 2) Versicherte, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, haben zu den Kosten der Heilmittel eine Zuzahlung als Zuzahlung den sich nach § 61 Satz 3 ergebenden Betrag an die abgebende Stelle zu leisten. Dies gilt auch, wenn Massagen, Bäder und Krankengymnastik als Bestandteil der ärztlichen Behandlung (§ 27 Satz 2 Nr. 1) oder bei ambulanter Behandlung in Krankenhäusern, Rehabilitations- oder anderen Einrichtungen abgegeben werden. Die Zuzahlung für die in Satz 2 genannten Heilmittel, die als Bestandteil der ärztlichen Behandlung abgegeben werden, errechnet sich nach den Preisen, die für die Krankenkasse des Versicherten nach § 125 für den Bereich des Vertragsarztsitzes vereinbart sind. Bestehen insoweit unterschiedliche Preisvereinbarungen, hat die Krankenkasse einen durchschnittlichen Preis zu errechnen. Die Krankenkasse teilt die anzuwendenden Preise den Kassenärztlichen Vereinigungen mit, die die Vertragsärzte darüber unterrichten.
§ 61 Satz 3: Bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege beträgt die Zuzahlung 10 vom Hundert der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung.
Oder einfacher gesagt:
je Verordnung 10.- € Rezeptgebühr und 10 % der Summe, die der Podologe für die Behandlung bekommt.
Dies kann verschieden hoch sein. So muss z. B. die Anzahl der Behandlungen berücksichtigt werden und ob ein Hausbesuch mit verordnet wurde.
Der Podologe verrechnet den Betrag dann bei der Abrechnung mit der Kasse. Er zieht den vom Patienten erhaltenen Anteil von der Gesamtsumme ab und erhält selber nur noch die Differenz.
Ob Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen können, besprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse.
Zur schnellen Übersicht hier die Mindestangaben, die eine Verordnung enthalten muss:
- stimmen Namen und Anschrift des Patienten?
- Gebührenpflichtig oder nicht?
- Podologie angekreuzt?
- Ausstellungsdatum nicht älter als 28 Tage?
- Diagnose eingetragen? Muster siehe hier
- Diagnosegruppe DF / NF / QF
- Leitsymptomatik a / b / c
- Heilmittel = Podologische Komplexbehandlung / Nagelbearbeitung / Hornhautbehandlung; 3 oder 6 Einheiten
- Hausbesuch ja oder nein?
- Therapiefrequenz 4 - 6 Wochen
- Stempel und Arztunterschrift
Sollte auch nur EINE Angabe hier nicht entsprechen, werden die Behandlungskosten nicht von der Krankenkasse erstattet und ist somit als Privatleistung des Patienten zu berechnen.
Preisvereinbarung gültig ab 01.07.2023
Podologische
Komplexbehandlung
Behandlung nach
ärztlicher Verordnung
gültiger Satz der
jeweiligen Krankenkasse
Privatversicherten
Patienten wird der 1,5fach Satz der AOK in Rechnung gestellt.
Podologische Komplexbehandlung 52,00 €
Probleme werden schonend
versorgt und soweit es möglich ist in ihrer Ursache beseitigt.
Dazu gehört:
• Anamnese
• Nägel, kürzen,
glätten, eingewachsenen Nagel versorgen
• Hornhaut abtragen
• Hühneraugen, Schwielen,
Rhagaden behandeln
• Cremen, Beratung
Wir
gehen grundsätzlich von bis zu 40 min. Aufwand aus.
Zuzüglich 20,00 €
Bei einem erhöhten
Zeitaufwand wie z.B.
• Mykosenägel
abschleifen
• tiefe Rhagaden
behandeln
• übermäßiger Hornhaut
• erstmalige Kontrolle
eines eingewachsenen Nagels
• Aus verschiedenen
Gründen erhöhter Zeitaufwand
Nur in Verbindung mit podologischen
Komplexbehanldung oder Teilbehandlung.
Dies gilt bei einem
zusätzlichen Zeitaufwand von 15 min. oder erhöhtem Materialbedarf
Ausfallgebühr lt. AGB 80% 41,60 €
zuzüglich 5,00 € Bearbeitungsgebühr
fällig für nicht
rechtzeitig (24 Std. zuvor) oder nicht eingehaltenen Termin.
Es steht Ihnen frei
einen Ersatz zum Termin zu schicken.
Schuhdesinfektion 3.00 € je Paar
im Rahmen einer
Behandlung 2.00 € je Paar
vorhandenen Nagellack
entfernen 12.00 €
vorhandenen Acrylaufbau
entfernen je Nagel 5,00 € (50,00 € 2 Füße)
Warzenbehandlung einzeln
15,00 €
Spangenbehandlung je Nagel
Kassenleistung
mit Verordnung
Nagelprothetik ab 40,00 €
Immer wieder kann es
passieren, dass ein Nagel bricht oder auch verloren geht. Da kann es dann
Ersatz geben.
Orthosenbehandlung nach Ausführung
ab
40,00 €
Orthosen sind ein
individuell angefertigter Druckschutz. Es kann zum Einsatz kommen, wenn z.B.
der Ballen einen speziellen Schutz benötigt oder ein Krallenzeh aufgerichtet
werden muss.
Beratung
ab
12,00 € / 10min.
Grundsätzlich ist keine
Beratung am Telefon möglich
Druckschutz
6,00
€ bis 20,00 €
Nach individueller
Beratung kommen hier angefertigte oder vorgefertigte Teile aus Schaumstoff,
Filz oder Silikon zum Einsatz.
Bearbeitungsgebühr Bescheinigungen,
Ähnliches 5,00 €
Gern können Sie auch mit EC-Karte
zahlen.
Weitere
Behandlungen nach Rücksprache
Preise
gültig ab dem 01.07.2023